Dem Förderverein können ordentliche, fördernde und Ehrenmitglieder angehören.
Ordentliche Mitglieder können Leiter/ innen von Werkfeuerwehren werden. Sie sind stimmberechtigt und beitragspflichtig.
Fördernde Mitglieder können Firmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, natürliche und Juristische Personen und Gesellschaften werden. Sie sind nicht stimmberechtigt, jedoch beitragspflichtig.
Die Ernennung zu Ehrenmitgliedern erfolgt durch Vorstandsbeschluss. Sie sind von der Beitragspflicht befreit.